Für welche Rechtsform brauchen Sie ein Konto?
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Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen und Dauer
Das Wichtigste in Zahlen
- Mindeststammkapital GmbH
- 25.000 €
- Vor der Anmeldung mindestens eingezahlt
- 12.500 €
- Je Geschäftsanteil zusätzlich
- ein Viertel des Nennbetrags
- UG (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital vollständig, keine Sacheinlagen
- Rechtsgrundlagen
- § 5, § 5a, § 7 GmbHG
Was ist ein Gründungskonto und wer braucht eines?
Ein Gründungskonto ist kein eigenes Produkt, sondern ein Geschäftskonto, das auf eine Gesellschaft in Gründung lautet. Zwischen der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Handelsregister existiert die Gesellschaft bereits als sogenannte Vorgesellschaft, sie ist aber noch keine juristische Person. Genau für diese Phase braucht sie ein Konto: Ohne Konto kann das Stammkapital nicht eingezahlt werden, und ohne Einzahlungsnachweis meldet der Notar die Gesellschaft nicht zur Eintragung an.
Betroffen sind alle Rechtsformen mit Stammkapital, also die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt). Einzelunternehmen, Freiberuflerinnen und GbRs brauchen kein Gründungskonto in diesem engen Sinn. Sie eröffnen ein gewöhnliches Geschäftskonto, sobald die Tätigkeit angemeldet ist, und sind damit meist deutlich schneller fertig.
In welcher Reihenfolge läuft die Gründung ab?
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und die meisten Verzögerungen entstehen, weil sie durcheinandergerät. Diese acht Schritte gehören in genau diese Abfolge:
- Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet. Erst danach existiert die Gesellschaft in Gründung.
- Bestellung der Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird bestellt. Die Bank braucht diesen Nachweis, um zu wissen, wer für die Gesellschaft handeln darf.
- Gründungskonto eröffnen: Das Konto wird auf die Gesellschaft in Gründung eröffnet, erkennbar am Zusatz „i. G.“. Ein Privatkonto ist dafür nicht geeignet.
- Stammkapital einzahlen: Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital auf das Gründungskonto ein. Maßgeblich sind die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 GmbHG.
- Einzahlungsnachweis an den Notar: Der Nachweis über die Einzahlung geht an den Notar, der die Handelsregisteranmeldung vorbereitet.
- Handelsregisteranmeldung: Der Notar meldet die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister an.
- Eintragung im Handelsregister: Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als juristische Person. Die persönliche Haftung aus der Gründungsphase endet.
- Konto umstellen: Das Gründungskonto wird auf die eingetragene Gesellschaft umgestellt. Manche Banken erledigen das automatisch, andere brauchen den Registerauszug.
Praktisch heißt das: Sie können den Banktermin nicht vorziehen, aber Sie können alles vorbereiten, was die Bank später sehen will. Wer die Unterlagen am Tag der Beurkundung bereits vollständig zusammen hat, verliert im Anschluss keine Zeit mehr.
Wie viel muss vor der Handelsregisteranmeldung eingezahlt sein?
Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €. Bei einer Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung mindestens 12.500 € insgesamt eingezahlt sein. Die zweite Hälfte der Vorschrift wird fast immer übersehen: Zusätzlich muss auf jeden einzelnen Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Der Unterschied wird bei ungleicher Verteilung relevant. Halten zwei Gesellschafter Anteile von 20.000 € und 5.000 €, reicht es nicht, wenn eine Person allein 12.500 € einzahlt. Jeder Anteil braucht sein eigenes Viertel. Bis zur vollständigen Einzahlung haften die Gesellschafter persönlich für den Differenzbetrag. Bei der UG gilt eine andere Regel: Dort muss das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital vollständig eingezahlt werden, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Die Details stehen unter Stammkapital einzahlen.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
Banken müssen wissen, wer hinter der Gesellschaft steht, und das ist bei einer Gründung aufwendiger als bei einem bestehenden Unternehmen. Üblich sind der notarielle Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Urkunde, die Gesellschafterliste, die Legitimation aller Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie aller wirtschaftlich Berechtigten ab einem Anteil von 25 Prozent. Nach der Eintragung wird teils der Handelsregisterauszug nachgereicht.
Welche Nachweise ein einzelner Anbieter darüber hinaus verlangt, unterscheidet sich deutlich. Eine vollständige Aufstellung finden Sie unter Unterlagen für die Kontoeröffnung, und die Gründungskonto-Checkliste stellt Ihnen die Punkte für Ihre konkrete Rechtsform zusammen.
Wie lange dauert die Eröffnung?
Die Spanne ist groß und hängt weniger an der Bank als an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und an der Zahl der beteiligten Personen. Eine Ein-Personen-GmbH mit deutschem Wohnsitz und vollständigen Dokumenten ist bei schnellen Anbietern in wenigen Tagen startklar. Sobald mehrere Gesellschafter zu legitimieren sind oder eine Person keinen deutschen Wohnsitz hat, verlängert sich der Prozess spürbar. Was die Dauer im Einzelnen bestimmt, steht unter Dauer der Kontoeröffnung.
Der zweite Zeitfaktor liegt nach dem Konto: Der Notar reicht den Einzahlungsnachweis ein, anschließend prüft das Registergericht. Auf diesen Teil haben weder Sie noch die Bank Einfluss.
Was ein Konto für die Gründungsphase können muss
Nicht jedes Geschäftskonto eignet sich für eine Gründung, und das ist der Punkt, an dem viele Gründungen unnötig Zeit verlieren. Drei Eigenschaften sind entscheidend.
- Konto auf die Gesellschaft in Gründung: Der Anbieter muss ein Konto eröffnen, das auf „i. G.“ lautet. Anbieter, die nur eingetragene Gesellschaften akzeptieren, scheiden für diese Phase komplett aus.
- Verwertbarer Einzahlungsnachweis: Sie brauchen einen Beleg, aus dem Kontoinhaberin, Einzelbuchungen und Saldo hervorgehen. Ob ein Kontoauszug genügt oder eine gesonderte Bestätigung nötig ist, entscheidet Ihr Notariat.
- Saubere Umstellung nach der Eintragung: Das Konto muss anschließend auf die eingetragene Gesellschaft überführt werden können, idealerweise ohne neue IBAN.
Diese drei Punkte lassen sich in einem einzigen Telefonat vorab klären. Genau das tun wir auch: Wenn Sie im Fragebogen angeben, dass Sie gerade gründen, schlagen wir Ihnen nur Partner vor, deren Konten für die Einzahlung von Stammkapital geeignet sind.
Was unterscheidet GmbH und UG in der Praxis?
Der praktische Unterschied liegt weniger im Ablauf als im Kapital. Die GmbH startet mit 25.000 € Stammkapital, von dem zunächst die Hälfte eingezahlt sein muss. Die UG kann mit einem deutlich niedrigeren Betrag gegründet werden, muss diesen aber vollständig einzahlen und darf keine Sacheinlagen verwenden. Für die Kontoeröffnung heißt das: Bei der UG ist die Einzahlung schnell erledigt, dafür fragen manche Anbieter genauer nach dem Geschäftsmodell.
Häufige Fehler
- Einzahlung auf ein Privatkonto: Der Nachweis ist damit nicht zu führen. Das Geld muss auf das Konto der Gesellschaft in Gründung.
- Nur die Gesamtsumme prüfen: Die Viertel-Regel je Geschäftsanteil wird regelmäßig vergessen und führt zu Rückfragen des Registergerichts.
- Verwendungszweck weglassen: Ohne eindeutige Zuordnung zur Einlage lässt sich später schwer belegen, wofür die Zahlung erfolgt ist.
- Kapital vor dem Nachweis ausgeben: Zum Zeitpunkt der Bestätigung muss der Betrag tatsächlich vorhanden sein.
- Anbieter ohne Stammkapital-Eignung wählen: Nicht jedes Geschäftskonto eignet sich für die Einzahlung von Stammkapital. Fragen Sie das vor der Eröffnung ab.
Nach der Eintragung: das Konto umstellen
Mit der Eintragung im Handelsregister endet die Gründungsphase, und aus der „Muster GmbH i. G.“ wird die „Muster GmbH“. Das Konto muss diesen Wechsel nachvollziehen. Manche Anbieter erledigen die Umstellung automatisch, sobald die Eintragung im Register sichtbar ist, andere brauchen dafür den Handelsregisterauszug von Ihnen.
Der Punkt wirkt klein, wird aber regelmäßig vergessen, weil nach der Eintragung erst einmal Erleichterung einkehrt. Die Folgen sind lästig: Rechnungen mit falscher Firmierung, Rückfragen von Vertragspartnern, im ungünstigen Fall eine Zahlung, die nicht zugeordnet werden kann. Setzen Sie sich deshalb eine Erinnerung auf den Tag der Eintragung und klären Sie schon bei der Kontoeröffnung, was der Anbieter dafür braucht.
Gleichzeitig ist das der richtige Moment, um zu prüfen, ob das gewählte Konto zum laufenden Betrieb passt. Ein Konto, das für die Gründung gut war, muss nicht das günstigste für den Alltag sein. Welche Positionen die laufenden Kosten treiben, steht unter was ein Geschäftskonto kostet.
Alle Seiten zum Gründungskonto
- Gründungskonto für die GmbH — Ablauf Schritt für Schritt
- Gründungskonto für die UG — Volleinzahlung und Besonderheiten
- Stammkapital einzahlen — Ablauf, Nachweis, Fehler
- Unterlagen für die Kontoeröffnung — was die Bank sehen will
- Einzahlungsbestätigung — was der Notar braucht
- Dauer der Kontoeröffnung — was den Zeitplan bestimmt
Wenn die Kontoeröffnung bereits gescheitert ist, hilft Geschäftskonto abgelehnt weiter. Liegt größeres Guthaben längere Zeit auf dem Konto, lohnt der Zinsverlust-Rechner.
Passend dazu
Häufige Fragen
Brauche ich für eine GmbH zwingend ein Gründungskonto?
Ja. Das Stammkapital muss auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung eingezahlt werden, damit der Notar die Einzahlung gegenüber dem Registergericht bestätigen kann. Ein Privatkonto der Gesellschafter erfüllt diesen Zweck nicht.
Kann ich das Konto schon vor dem Notartermin eröffnen?
In der Regel nicht. Die Bank braucht die notarielle Urkunde und den Nachweis über die Bestellung der Geschäftsführung. Erst mit diesen Unterlagen existiert die Gesellschaft in Gründung als Kontoinhaberin.
Was passiert mit dem Konto nach der Eintragung?
Es wird auf die eingetragene Gesellschaft umgestellt. Der Zusatz „i. G.“ entfällt, IBAN und Kontonummer bleiben bei den meisten Anbietern bestehen. Manche Banken verlangen dafür den Handelsregisterauszug.
Darf ich das eingezahlte Stammkapital sofort wieder ausgeben?
Das Kapital muss zum Zeitpunkt des Nachweises tatsächlich vorhanden und zur freien Verfügung der Geschäftsführung sein. Danach dürfen Sie es für den Geschäftsbetrieb verwenden, es ist kein dauerhaft gesperrter Betrag.
Was kostet ein Gründungskonto?
Das hängt vom Anbieter und vom Leistungsumfang ab. Die laufenden Gebühren reichen von Modellen ohne Grundgebühr bis zu Konten mit rund 60 € im Monat. Welche Positionen dahinterstecken, erklären wir auf unserer Kostenseite.
Aidan Faes
Research Lead
Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.
Stand:
Quellen: § 5 Abs. 1 GmbHG · § 5a Abs. 2 GmbHG · § 7 Abs. 2 GmbHG