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Gründungskonto-Checkliste nach Rechtsform
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Welche Nachweise eine Bank im Einzelfall verlangt, unterscheidet sich je Anbieter. [REDAKTION: je Partner konkretisieren]
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Warum die Liste je nach Rechtsform anders aussieht
Der größte Unterschied verläuft zwischen Kapitalgesellschaften und allen anderen Formen. Bei GmbH und UG steht am Anfang eine notarielle Beurkundung, es gibt Stammkapital, eine Gesellschafterliste und eine förmliche Bestellung der Geschäftsführung. Das Konto läuft zunächst auf die Gesellschaft in Gründung, also mit dem Zusatz „i. G.“, und wird erst nach der Eintragung im Handelsregister umgestellt.
Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern entfällt dieser Apparat. Dort geht es im Kern um Ihre Identität und um den Nachweis, dass Sie tatsächlich unternehmerisch tätig sind. Die Kontoeröffnung ist dadurch meist deutlich schneller. Wie lange es jeweils dauert, steht unter Dauer der Kontoeröffnung.
Die beiden Punkte, an denen es am häufigsten hakt
Erstens die Einzahlungsregel bei der GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, und vor der Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein. Übersehen wird dabei fast immer die zweite Hälfte der Vorschrift: Zusätzlich muss auf jeden einzelnen Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt werden. Bei ungleich verteilten Anteilen reicht die Gesamtsumme allein also nicht.
Zweitens die wirtschaftlich Berechtigten. Sobald mehrere Personen beteiligt sind, muss für jede geprüft werden, ob sie die Schwelle von 25 Prozent erreicht. Wer das erst im Banktermin klärt, verliert Tage.
So arbeiten Sie die Liste am besten ab
- Alles zusammentragen, was schon existiert: Ausweise, Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Angaben zu allen Beteiligten.
- Beim Notartermin gleich fragen, in welcher Form der Einzahlungsnachweis erwartet wird. Details dazu stehen unter Einzahlungsbestätigung.
- Erst danach das Konto eröffnen und einzahlen, nicht umgekehrt. Der Ablauf im Ganzen steht unter Gründungskonto: Ablauf.
- Vor dem Termin abfragen, ob der Anbieter Ihre Konstellation überhaupt annimmt, etwa bei Beteiligten ohne deutschen Wohnsitz.
Häufige Fehler
- Privatkonto benutzen: Stammkapital gehört auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung, nicht auf ein Privatkonto.
- Zu früh verfügen: Das eingezahlte Kapital muss zum Zeitpunkt des Nachweises noch vorhanden sein.
- Nur die Gesamtsumme prüfen: Die Viertel-Regel je Geschäftsanteil wird regelmäßig übersehen.
- Unterlagen einzeln nachreichen: Jede Nachfrage der Bank kostet einen weiteren Bearbeitungsdurchlauf.
Wenn absehbar ist, dass größere Beträge längere Zeit auf dem Konto liegen, lohnt sich parallel ein Blick auf den Zinsverlust-Rechner. Eine vollständige Unterlagenübersicht finden Sie unter benötigte Unterlagen.
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Häufige Fragen
Gilt die Liste für jede Bank?
Nein. Sie deckt die Punkte ab, die bei einer Kontoeröffnung üblicherweise verlangt werden. Welche Nachweise ein einzelner Anbieter zusätzlich sehen will, unterscheidet sich. Fragen Sie das vor dem Termin ab.
Warum wird nach wirtschaftlich Berechtigten gefragt?
Banken müssen wissen, wer hinter einer Gesellschaft steht. Ab einem Anteil von 25 Prozent gilt eine Person als wirtschaftlich berechtigt und muss legitimiert werden.
Kann ich das Konto vor dem Notartermin eröffnen?
Bei einer GmbH oder UG in der Regel nicht. Die Reihenfolge lautet: notarielle Beurkundung, Bestellung der Geschäftsführung, dann Eröffnung des Kontos auf die Gesellschaft in Gründung.
Wird die Checkliste gespeichert?
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Aidan Faes
Research Lead
Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.
Stand:
Quellen: § 5 Abs. 1 GmbHG · § 5a Abs. 2 GmbHG · § 7 Abs. 2 GmbHG