Zum Inhalt springen

Für welche Rechtsform brauchen Sie ein Konto?

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 60 Minuten mit passenden Angeboten.

Gründungskonto für die UG: Volleinzahlung und Ablauf

Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital vollständig eingezahlt werden, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Der Ablauf entspricht ansonsten dem der GmbH: erst Notar, dann Gründungskonto auf die Gesellschaft in Gründung, dann Einzahlung, Nachweis und Handelsregisteranmeldung.

UG-Gründung im Überblick

Einzahlung
vollständig, keine Teilzahlung
Sacheinlagen
ausgeschlossen
Maßgeblicher Betrag
wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt
Konto lautet zunächst auf
UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Rechtsgrundlage
§ 5a Abs. 2 GmbHG

Was bei der UG anders ist als bei der GmbH

Es gibt genau zwei relevante Unterschiede, und beide betreffen das Kapital. Erstens: Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital muss vollständig eingezahlt sein. Die bei der GmbH mögliche Teileinzahlung entfällt, damit auch die Viertel-Regel je Geschäftsanteil. Zweitens: Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Wer einen Firmenwagen, Maschinen oder Rechte einbringen möchte, kann das bei der UG nicht als Kapitaleinlage tun.

Alles Weitere gleicht der GmbH. Es gilt dieselbe Reihenfolge, dieselbe Notwendigkeit eines Kontos auf die Gesellschaft in Gründung und dieselbe Nachweispflicht gegenüber dem Notar. Wie die Kapitalregeln bei der GmbH aussehen, steht unter Gründungskonto für die GmbH; dort beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €.

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet. Erst danach existiert die Gesellschaft in Gründung.
  2. Bestellung der Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird bestellt. Die Bank braucht diesen Nachweis, um zu wissen, wer für die Gesellschaft handeln darf.
  3. Gründungskonto eröffnen: Das Konto wird auf die Gesellschaft in Gründung eröffnet, erkennbar am Zusatz „i. G.“. Ein Privatkonto ist dafür nicht geeignet.
  4. Stammkapital einzahlen: Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital auf das Gründungskonto ein. Maßgeblich sind die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 GmbHG.
  5. Einzahlungsnachweis an den Notar: Der Nachweis über die Einzahlung geht an den Notar, der die Handelsregisteranmeldung vorbereitet.
  6. Handelsregisteranmeldung: Der Notar meldet die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister an.
  7. Eintragung im Handelsregister: Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als juristische Person. Die persönliche Haftung aus der Gründungsphase endet.
  8. Konto umstellen: Das Gründungskonto wird auf die eingetragene Gesellschaft umgestellt. Manche Banken erledigen das automatisch, andere brauchen den Registerauszug.

Weil bei der UG das gesamte Kapital fließen muss, ist der Einzahlungsschritt eindeutiger als bei der GmbH: Es gibt keine Teilbeträge, keine Restschuld und keine Diskussion über die Verteilung auf einzelne Anteile. Der Nachweis ist entsprechend einfach zu führen.

Die Rücklagepflicht und was sie für Ihre Planung heißt

Die UG ist als Einstiegsvariante konzipiert: Sie startet mit wenig Kapital und soll dieses über die Zeit aufbauen. Dafür schreibt § 5a Abs. 3 GmbHG eine gesetzliche Rücklage vor: Ein Viertel des Jahresüberschusses muss dort eingestellt werden. Die Pflicht entfällt erst, wenn das Stammkapital das Mindeststammkapital einer GmbH von 25.000 € erreicht.

Für Ihre Liquiditätsplanung heißt das: Ein Viertel des Gewinns steht in den ersten Jahren nicht für Ausschüttungen zur Verfügung. Das ist kein Nachteil der Rechtsform, sondern ihr Zweck, aber es sollte in der Planung stehen und nicht überraschen. Die genauen Anforderungen an Verwendung und Buchung der Rücklage besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Für das Geschäftskonto ist die praktische Folge angenehm banal: Ein Unterkonto für die Rücklage macht die Sache sichtbar und verhindert, dass das Geld im laufenden Betrieb untergeht. Ob ein Anbieter Unterkonten anbietet und was sie kosten, ist deshalb bei der UG eine sinnvolle Frage.

Warum die Höhe des Stammkapitals trotzdem eine Rolle spielt

Rechtlich ist die UG mit einem sehr geringen Kapital gründbar. Praktisch schafft das zwei Probleme. Zum einen ist das Kapital nach Notar- und Registerkosten schnell aufgebraucht, und die Gesellschaft startet mit einer angespannten Liquiditätslage. Zum anderen schauen manche Anbieter bei sehr dünner Kapitaldecke genauer auf das Geschäftsmodell, bevor sie ein Konto eröffnen. Das ist keine gesetzliche Hürde, sondern eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters.

Wer die Wahl hat, setzt das Stammkapital deshalb eher etwas höher an als am gesetzlichen Minimum. Was eine Gründung insgesamt kostet, steht unter Gründungskosten.

Welche Unterlagen die Bank sehen will

Wie bei der GmbH: notarieller Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Urkunde, Gesellschafterliste, Legitimation aller Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie aller wirtschaftlich Berechtigten ab 25 Prozent Anteil. Nach der Eintragung reichen manche Anbieter den Handelsregisterauszug nach. Die vollständige Übersicht steht unter Unterlagen für die Kontoeröffnung, eine auf Ihre Konstellation zugeschnittene Liste erstellt die Gründungskonto-Checkliste.

Wie viel Stammkapital sinnvoll ist

Das Gesetz gibt bei der UG keinen Betrag vor, den Sie im Gesellschaftsvertrag festlegen müssten, und genau das führt zu der Frage, die sich fast jede Gründerin stellt: Wie hoch setzt man das Kapital an?

Rechnen Sie von den Kosten her, nicht vom Minimum. Notar, Registergericht und Anmeldungen fallen unmittelbar nach der Gründung an; wie sich diese Blöcke zusammensetzen, steht unter Gründungskosten. Wenn das Stammkapital diese Positionen gerade so deckt, startet die Gesellschaft mit einem Kontostand nahe null. Kommt dann eine unerwartete Rechnung, ist sofort eine Einlage oder ein Gesellschafterdarlehen nötig.

Der zweite Grund für ein höheres Kapital ist die Außenwirkung. Lieferanten, Vermieter und auch Banken sehen das Stammkapital im Handelsregister. Eine sehr dünne Kapitaldecke führt nicht automatisch zu einer Ablehnung, sie erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass genauer nachgefragt wird. Wenn eine Kontoeröffnung deshalb scheitert, hilft Geschäftskonto abgelehnt beim nächsten Schritt.

Häufige Fehler bei der UG-Gründung

  • Sacheinlage einplanen: Sie ist bei der UG ausgeschlossen. Wer damit plant, muss die Gründung umstellen.
  • Nur einen Teil einzahlen: Bei der UG gibt es keine Teileinzahlung. Der festgelegte Betrag muss vollständig fließen.
  • Stammkapital zu knapp bemessen: Gründungskosten und laufende Gebühren verbrauchen es schnell.
  • Kapital vor dem Nachweis ausgeben: Zum Zeitpunkt der Bestätigung muss der Betrag vorhanden sein.
  • Konto auf eine Privatperson eröffnen: Das Konto muss auf die Gesellschaft in Gründung lauten.

Wenn die Kontoeröffnung nicht klappt

Eine Ablehnung stoppt die gesamte Gründung, weil ohne Konto keine Einzahlung möglich ist. Sinnvoll ist, früh bei mehr als einem Anbieter anzufragen, statt nacheinander abzuwarten. Welche Gründe typischerweise dahinterstehen und was dann hilft, steht unter Geschäftskonto abgelehnt. Wie lange die Eröffnung realistisch dauert, lesen Sie unter Dauer der Kontoeröffnung. Zurück zur Übersicht: Gründungskonto.

Passend dazu

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine UG?

Maßgeblich ist der Betrag, den Sie im Gesellschaftsvertrag festlegen. Dieser Betrag muss vollständig eingezahlt werden. Eine Untergrenze, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, gibt es nicht, ein sehr niedriges Kapital erschwert aber die Kontoeröffnung und den Geschäftsbetrieb.

Darf ich bei der UG Sacheinlagen einbringen?

Nein. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Das Kapital muss in Geld erbracht werden. Wer Gegenstände einbringen möchte, braucht dafür eine andere Rechtsform oder einen späteren separaten Vorgang.

Gilt die Viertel-Regel auch für die UG?

Sie wird gegenstandslos, weil bei der UG ohnehin das gesamte festgelegte Stammkapital eingezahlt sein muss. Eine Teileinzahlung wie bei der GmbH gibt es hier nicht.

Ist die Kontoeröffnung bei einer UG schwieriger als bei einer GmbH?

Der Ablauf ist identisch. Manche Anbieter schauen bei sehr geringem Stammkapital genauer auf das Geschäftsmodell, weil die Kapitaldecke dünn ist. Das ist eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters, keine gesetzliche Hürde.

Kann ich später in eine GmbH wechseln?

Die UG ist als Einstieg konzipiert und kann bei entsprechender Kapitalausstattung in eine GmbH überführt werden. Der Vorgang ist notariell zu begleiten. Für das Konto bedeutet er in der Regel eine Änderung der Firmierung, keinen Neuanfang.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Quellen: § 5a Abs. 2 GmbHG · § 5a Abs. 3 GmbHG · § 7 Abs. 2 GmbHG