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Beispielfälle: typische Konstellationen bei der Kontoeröffnung
Die Beispiele in Kürze
- Fälle
- 6 typische Konstellationen
- Reale Personen
- keine
- Anbieter oder Preise
- keine
- Je Fall
- Ausgangslage, Kriterien, passende Merkmale
Hinweis: Alle Fälle sind typische Konstellationen, keine realen Personen. Sie nennen keine Anbieter und keine Preise. Was in Ihrem Fall zählt, tragen Sie im Fragebogen ein; der Abgleich mit unseren Partnern läuft über Ihre Angaben.
GmbH in Gründung mit zwei Gesellschaftern
Typische Konstellation, keine reale Person.
Zwei Gründer haben den Gesellschaftsvertrag beurkunden lassen und halten je die Hälfte der Anteile. Der Notar wartet auf den Einzahlungsnachweis für die Handelsregisteranmeldung. Beide sind Geschäftsführer, beide müssen legitimiert werden.
Worauf es ankommt
- Das Konto muss auf die Gesellschaft „i. G.“ eröffnet werden können und für die Stammkapitaleinzahlung geeignet sein.
- Auf jeden Geschäftsanteil muss mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt werden, insgesamt mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei zwei gleichen Anteilen also je Person ein Viertel des eigenen Anteils, zusammen mindestens 12.500 €.
- Die Einzahlungsbestätigung muss in der Form vorliegen, die der Notar erwartet.
- Beide Personen sind Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigte; die Legitimation beider Personen bestimmt den Zeitplan.
Passende Kontomerkmale
- Für die Stammkapital-Einzahlung geeignet
- Deutsche IBAN
- Eröffnung in wenigen Tagen
Vertiefung: Gründungskonto für die GmbH.
UG-Gründerin mit geringem Stammkapital
Typische Konstellation, keine reale Person.
Eine Einzelgründerin wählt die UG (haftungsbeschränkt), um mit wenig Kapital zu starten. Sie ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin. Das Geschäft läuft überwiegend digital, Bargeld spielt keine Rolle.
Worauf es ankommt
- Das Stammkapital der UG muss vollständig eingezahlt werden; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
- Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Ein Unterkonto für diese Rücklage erleichtert die Trennung.
- Nur eine Person ist zu legitimieren; die Eröffnung kann entsprechend schnell gehen.
- Laufende Kosten sollten zur geringen Kapitaldecke passen: wenige Buchungen, keine unnötigen Zusatzleistungen.
Passende Kontomerkmale
- Für die Stammkapital-Einzahlung geeignet
- Unterkonten
- Möglichst günstig
Vertiefung: Gründungskonto für die UG.
Freiberufler mit wenigen Buchungen im Monat
Typische Konstellation, keine reale Person.
Ein freiberuflicher Berater stellt monatlich eine Handvoll Rechnungen und hat wenige Ausgaben. Bisher lief alles über das Privatkonto, die Steuerberatung drängt auf eine saubere Trennung.
Worauf es ankommt
- Eine gesetzliche Pflicht zu einem separaten Geschäftskonto gibt es für Freiberufler nicht; die Trennung ist eine Frage der Bedingungen des Anbieters und der Buchhaltung.
- Bei wenigen Buchungen fällt die Grundgebühr stärker ins Gewicht als der Preis je Buchung.
- Eine Anbindung an die Buchhaltung spart bei der Trennung von privat und geschäftlich am meisten Zeit.
- Unterlagen: Identität und Tätigkeitsnachweis, keine Gewerbeanmeldung.
Passende Kontomerkmale
- Möglichst günstig
- DATEV- oder Buchhaltungsanbindung
- Deutsche IBAN
Vertiefung: Geschäftskonto für Freiberufler und Einzelunternehmer.
Handelsbetrieb mit Bargeldgeschäft
Typische Konstellation, keine reale Person.
Ein Einzelhändler mit Ladengeschäft nimmt täglich Bargeld ein und zahlt es regelmäßig ein. Dazu kommen Kartenzahlungen über einen Zahlungsdienstleister, Lieferantenrechnungen und ein Umsatzsteuer-Rhythmus, der Rücklagen verlangt.
Worauf es ankommt
- Bargeldeinzahlung muss möglich und in der Kostenrechnung berücksichtigt sein; sie ist eine eigene Gebührenart neben Buchungsposten und Grundgebühr.
- Viele Buchungen im Monat: Konten mit enthaltenen Buchungen sind hier oft günstiger als Konten ohne Grundgebühr mit Einzelpreisen.
- Ein Unterkonto für die Umsatzsteuer verhindert, dass Rücklagen im laufenden Geschäft aufgehen.
- Der Zahlungsdienstleister zahlt auf das Geschäftskonto aus; die Bankverbindung dort ist bei einem Wechsel zuerst umzustellen.
Passende Kontomerkmale
- Bargeld einzahlen
- Unterkonten
- DATEV- oder Buchhaltungsanbindung
Vertiefung: Was ein Geschäftskonto kostet.
Gründer nach einer Ablehnung
Typische Konstellation, keine reale Person.
Ein Gründer hat bei einer Bank ein Konto beantragt und ohne Begründung eine Absage erhalten. Der Notartermin ist vorbei, das Stammkapital soll eingezahlt werden, der Zeitplan der Gründung hängt jetzt am Konto.
Worauf es ankommt
- Eine Ablehnung ist eine Aussage über die Risikorichtlinie eines einzelnen Anbieters, nicht über das Vorhaben. Denselben Antrag zu wiederholen bringt selten etwas.
- Sinnvoll ist, die eigenen Unterlagen zu prüfen und parallel bei mehreren Anbietern anzufragen, die mit dieser Konstellation arbeiten.
- Ein Zahlungskonto ohne Kreditrahmen ist für die Bank ein geringeres Risiko und wird anders geprüft.
- Angaben im Antrag müssen mit den Unterlagen übereinstimmen; Widersprüche lösen Rückfragen oder erneute Absagen aus.
Passende Kontomerkmale
- Für die Stammkapital-Einzahlung geeignet
- Eröffnung in wenigen Tagen
- Persönlicher Ansprechpartner
Vertiefung: Geschäftskonto abgelehnt.
Wechsel wegen hoher Buchungskosten
Typische Konstellation, keine reale Person.
Eine eingetragene GmbH mit drei Mitarbeitern hat inzwischen deutlich mehr als hundert Buchungen im Monat. Das Konto aus der Gründungszeit rechnet je Buchung ab; die monatliche Abrechnung ist zum größten Kostenblock im Zahlungsverkehr geworden.
Worauf es ankommt
- Erst nachrechnen: Welche Gebührenarten fallen tatsächlich an, und was würde ein Konto mit enthaltenen Buchungen kosten?
- Reihenfolge des Wechsels: neues Konto eröffnen, Zahlungseingänge umstellen, Lastschriften und Daueraufträge übertragen, erst dann kündigen.
- Löhne, Sozialversicherung und Finanzamt gehören zu den Zahlungen, die beim Umzug nicht vergessen werden dürfen.
- Für die Eröffnung: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Legitimation der Geschäftsführung und der wirtschaftlich Berechtigten.
Passende Kontomerkmale
- DATEV- oder Buchhaltungsanbindung
- Unterkonten
- Möglichst günstig
Vertiefung: Geschäftskonto wechseln.
Was alle sechs Fälle gemeinsam haben
In jedem Fall entscheidet nicht der Name eines Anbieters, sondern eine kurze Liste konkreter Merkmale: Eignung für die Stammkapitaleinzahlung, Zahl der Buchungen, Bargeld, Unterkonten, Anbindung an die Buchhaltung, deutsche IBAN, Tempo der Eröffnung. Wer diese Liste für sich aufschreibt, hat die Auswahl schon zur Hälfte getroffen. Die Kriterien im Zusammenhang erklärt Welches Geschäftskonto passt zu mir?, die Begriffe dahinter das Glossar. Und wenn Sie mit einer Situation aus dem Bereich „Wenn es hakt“ starten, etwa ohne deutschen Wohnsitz, gilt dasselbe Prinzip: Situation beschreiben, Merkmale benennen, passende Partner anfragen.
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Häufige Fragen
Sind das echte Kundenfälle?
Nein. Die sechs Fälle sind typische Konstellationen, wie sie bei der Kontoeröffnung immer wieder auftreten, ohne reale Personen, Namen, Anbieter oder Preise. Sie zeigen, worauf es in der jeweiligen Lage ankommt, nicht, was ein bestimmter Anbieter bietet.
Warum stehen keine Anbieter bei den Fällen?
Weil wir keine Anbieterlisten veröffentlichen, sondern vermitteln. Welche unserer Partner zu Ihrer Konstellation passen, erfahren Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage, innerhalb von 60 Minuten.
Mein Fall ist eine Mischung aus mehreren Beispielen. Was dann?
Das ist der Normalfall. Nehmen Sie aus jedem passenden Beispiel die Punkte mit, die auf Sie zutreffen, und tragen Sie im Fragebogen Ihre tatsächlichen Anforderungen ein. Der Abgleich mit unseren Partnern läuft über Ihre Angaben, nicht über die Beispiele.
Was ist mit Konstellationen, die hier fehlen?
Für Gründer ohne deutschen Wohnsitz, gekündigte Konten und Hochrisikobranchen gibt es eigene Ratgeberseiten im Bereich „Wenn es hakt“. Und wenn keiner unserer Partner zu Ihrer Situation passt, sagen wir Ihnen das offen.
Aidan Faes
Research Lead
Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.
Stand:
Quellen: §§ 5, 5a, 7 GmbHG · Geldwäschegesetz (GwG), Identifizierungspflichten · § 7 Abs. 2 GmbHG (Kontopflicht folgt nur für Kapitalgesellschaften aus der Stammkapitaleinzahlung)