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Glossar: Begriffe rund um Geschäftskonto und Gründung

Dieses Glossar erklärt 30 Begriffe, die bei der Eröffnung eines Geschäftskontos und bei der Gründung von GmbH, UG, Einzelunternehmen und Freiberuflern auftauchen: von Bargründung und Buchungsposten über Gesellschaft in Gründung, Legitimation und Viertel-Regel bis zum wirtschaftlich Berechtigten. Jede Definition ist ein bis drei Sätze lang; wo es eine vertiefende Seite gibt, ist sie verlinkt.

Das Glossar in Kürze

Begriffe
30
Sortierung
alphabetisch
Rechtsquellen
GmbHG, GwG
Vertiefung
je Begriff verlinkt

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B

Bargründung

Eine Bargründung ist die Gründung einer GmbH oder UG, bei der die Gesellschafter das Stammkapital in Geld auf das Gründungskonto einzahlen, nicht als Sacheinlage.

Bei der GmbH müssen vor der Handelsregisteranmeldung mindestens 12.500 € insgesamt eingezahlt sein und zusätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags jedes einzelnen Geschäftsanteils (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der UG ist das Stammkapital vollständig einzuzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Stammkapital einzahlen

Buchungsposten

Ein Buchungsposten ist eine einzelne Kontobewegung, etwa eine Überweisung, eine Lastschrift oder eine Kartenzahlung. Viele Geschäftskonten berechnen je Buchungsposten eine Gebühr, oft getrennt nach beleglos und beleghaft.

Die Zahl der Buchungen im Monat ist deshalb einer der wichtigsten Kostentreiber. Wer sie kennt, kann eine Grundgebühr mit enthaltenen Buchungen gegen ein Konto ohne Grundgebühr mit Einzelpreisen abwägen.

Was ein Geschäftskonto kostet

D

DATEV-Schnittstelle

Eine DATEV-Schnittstelle überträgt Kontoumsätze aus dem Geschäftskonto in die Buchhaltungssoftware der Steuerkanzlei, ohne dass Auszüge manuell exportiert und importiert werden müssen.

Für Unternehmen mit einer Steuerberatung, die mit DATEV arbeitet, spart die Anbindung wiederkehrenden Aufwand. Ob ein Konto sie bietet und in welcher Form, ist ein Auswahlkriterium wie Buchungsposten oder Karten.

Welches Geschäftskonto passt zu mir?

Debitkarte und Kreditkarte

Eine Debitkarte bucht Zahlungen sofort vom Konto ab. Eine echte Kreditkarte sammelt Umsätze und rechnet sie später ab; sie setzt einen vom Anbieter eingeräumten Rahmen voraus.

Viele Konten geben zunächst nur eine Debitkarte aus. Wo eine echte Kreditkarte gebraucht wird, etwa für Kautionen bei Mietwagen oder Hotels, ist das ein eigenes Auswahlkriterium.

Dispositionskredit und Kontokorrentkredit

Ein Kontokorrentkredit ist ein eingeräumter Rahmen, bis zu dem das Geschäftskonto ins Minus geführt werden darf. Bei Privatkonten heißt derselbe Mechanismus Dispositionskredit.

Ein Konto mit Kreditrahmen ist für die Bank ein höheres Risiko als ein reines Zahlungskonto und wird entsprechend strenger geprüft. Wer nach einer Ablehnung oder mit negativen Bonitätsmerkmalen ein Konto sucht, hat mit einem Zahlungskonto ohne Kreditrahmen oft bessere Aussichten.

Geschäftskonto trotz negativer Schufa

E

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten, wenn die kontoführende Bank zahlungsunfähig wird. Gesetzlich sind 100.000 € je Einleger und Institut geschützt (§ 8 EinSiG); freiwillige Sicherungseinrichtungen einzelner Bankengruppen gehen darüber hinaus.

Die gesetzliche Sicherung gilt auch für Einlagen von Unternehmen; ausgenommen sind im Wesentlichen Banken, Finanzinstitute und öffentliche Stellen. Für Unternehmen mit größeren Guthaben ist deshalb relevant, welches Institut das Konto tatsächlich führt und ob es zusätzlich einer freiwilligen Sicherungseinrichtung angehört.

Einzahlungsbestätigung

Die Einzahlungsbestätigung ist der Nachweis der Bank, dass das Stammkapital auf dem Gründungskonto eingegangen ist. Der Notar braucht ihn, um die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

Sie steht in der Gründungsreihenfolge zwischen der Einzahlung und der Handelsregisteranmeldung. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, verzögert sich die Eintragung.

Einzahlungsbestätigung für den Notar

F

Freiberufler

Freiberufler üben eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit oder einen der Katalogberufe aus und melden kein Gewerbe an.

Für die Kontoeröffnung ist die Unterscheidung zum Gewerbe vor allem bei den Unterlagen spürbar: Statt einer Gewerbeanmeldung geht es um Identität und Tätigkeitsnachweis.

Geschäftskonto für Freiberufler und Einzelunternehmer

G

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist ein Zahlungskonto, das auf ein Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit läuft und den geschäftlichen Zahlungsverkehr vom privaten trennt.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG ist ein eigenes Konto der Gesellschaft schon deshalb nötig, weil die Gesellschaft eine eigene Rechtsperson ist. Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern ist die Trennung vor allem eine Frage der Buchhaltung und der Bedingungen des Anbieters.

Welches Geschäftskonto passt zu mir?

Gesellschaft in Gründung (i. G.)

Die Gesellschaft in Gründung ist eine GmbH oder UG zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Sie tritt mit dem Zusatz „i. G.“ auf und ist Inhaberin des Gründungskontos.

Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als juristische Person. Bis dahin haften die Handelnden für Verbindlichkeiten der Gründungsphase persönlich; die persönliche Haftung aus dieser Phase endet mit der Eintragung.

Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer

Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste führt auf, wer mit welchem Geschäftsanteil an einer GmbH oder UG beteiligt ist. Banken verlangen sie bei der Kontoeröffnung, um Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigte zu erkennen.

Unterlagen für die Kontoeröffnung

Grundgebühr

Die Grundgebühr ist der feste monatliche Preis eines Geschäftskontos, der auch ohne Nutzung anfällt. Sie ist nur eine von mehreren Gebührenarten neben Buchungsposten, Karten, Bargeld, Fremdwährungszahlungen und Unterkonten.

Ein Konto ohne Grundgebühr ist deshalb nicht automatisch das günstigste. Entscheidend ist, was bei Ihrer Nutzung insgesamt zusammenkommt.

Kostenloses Geschäftskonto

Gründungskonto

Ein Gründungskonto ist das Geschäftskonto einer Gesellschaft in Gründung, erkennbar am Zusatz „i. G.“. Auf dieses Konto zahlen die Gesellschafter das Stammkapital ein, damit der Notar die Einzahlung gegenüber dem Registergericht bestätigen kann.

Nach der Eintragung wird das Konto auf die eingetragene Gesellschaft umgestellt. Nötig ist es bei GmbH und UG; Einzelunternehmen und Freiberufler brauchen kein Gründungskonto in diesem Sinn.

Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer

H

Handelsregisterauszug

Der Handelsregisterauszug belegt die Eintragung eines Unternehmens, seine Vertretungsverhältnisse und die Geschäftsführung. Banken verlangen ihn bei eingetragenen Gesellschaften zur Kontoeröffnung, bei Gründungskonten teils zum Nachreichen nach der Eintragung.

Unterlagen für die Kontoeröffnung

Hausbank

Die Hausbank ist das Kreditinstitut, über das ein Unternehmen seinen laufenden Zahlungsverkehr und seine Finanzierung abwickelt. Förderkredite der KfW beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, meist die Hausbank.

Nicht jede Bank leitet alle KfW-Programme durch, und nicht jede arbeitet mit jungen Unternehmen ohne Bilanzhistorie. Wer eine Förderung plant, sollte die Kontowahl deshalb mit der Frage verbinden, ob der Anbieter das gewünschte Programm anbietet.

Förderung für Gründer

I

IBAN, deutsche IBAN

Die IBAN ist die internationale Kontonummer. Eine deutsche IBAN beginnt mit „DE“ und wird von einem in Deutschland kontoführenden Anbieter vergeben.

Manche Anbieter mit Sitz im Ausland vergeben IBANs mit anderer Länderkennung. Das ist rechtlich gleichwertig, praktisch lehnen einzelne Zahlungspartner oder Formulare fremde Länderkennungen aber ab. Wer damit rechnet, nimmt die deutsche IBAN als Kriterium in die Kontowahl auf.

L

Legitimation (Geldwäschegesetz)

Die Legitimation ist die Identifizierung der handelnden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten, die eine Bank vor der Kontoeröffnung nach dem Geldwäschegesetz durchführen muss.

Sie erfolgt je nach Anbieter in der Filiale, per Postident oder per Videoverfahren. Bei mehreren Geschäftsführern und Gesellschaftern ist sie oft der größte Zeitfaktor der Kontoeröffnung, weil jede Person einzeln identifiziert wird.

Dauer der Kontoeröffnung

M

Mindeststammkapital

Das Mindeststammkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag des Stammkapitals. Für die GmbH beträgt es 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG).

Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden, muss dieses aber vollständig einzahlen und ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Mindeststammkapital der GmbH erreicht ist (§ 5a GmbHG).

Gründungskonto für die GmbH

N

Neobank

Eine Neobank ist ein Anbieter, der Konten ausschließlich digital über App und Web führt, ohne Filialen. Der Begriff beschreibt das Vertriebsmodell, nicht den rechtlichen Status: Manche Neobanken haben eine eigene Banklizenz, andere arbeiten mit einer Partnerbank im Hintergrund.

Für die Kontowahl zählt weniger das Etikett als die Merkmale: Bargeldeinzahlung, deutsche IBAN, persönlicher Ansprechpartner, Eignung für die Stammkapitaleinzahlung.

Neobank oder Filialbank

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist der erste Schritt der GmbH- oder UG-Gründung. Erst danach existiert die Gesellschaft in Gründung, und erst dann kann ein Gründungskonto auf sie eröffnet werden.

Die Reihenfolge lässt sich nicht abkürzen: Beurkundung, Bestellung der Geschäftsführung, Kontoeröffnung, Einzahlung, Einzahlungsnachweis an den Notar, Handelsregisteranmeldung, Eintragung, Umstellung des Kontos.

Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer

S

Sacheinlage

Eine Sacheinlage ist die Erbringung des Stammkapitals nicht in Geld, sondern durch Vermögensgegenstände, etwa Maschinen oder Rechte. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Bei der GmbH sind sie zulässig, ändern aber die Anforderungen an den Nachweis und die Bewertung. Die Viertel-Regel je Geschäftsanteil gilt, soweit keine Sacheinlagen vereinbart sind.

Bargründung oder Sachgründung

SEPA-Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die Ermächtigung an einen Zahlungsempfänger, Beträge vom Konto einzuziehen. Beim Kontowechsel müssen Mandate für das neue Konto neu erteilt werden.

Vergessene Mandate sind die häufigste Ursache für Rücklastschriften nach einem Wechsel. Eine Übersicht aller erteilten Mandate aus den Kontoauszügen ist deshalb die Grundlage des Umzugs.

Geschäftskonto wechseln

Stammkapital

Das Stammkapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital einer GmbH oder UG, das die Gesellschafter aufbringen. Es wird auf das Gründungskonto eingezahlt und steht der Gesellschaft danach für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Bis zur vollständigen Einzahlung haften die Gesellschafter persönlich für den Differenzbetrag. Stammkapital ist keine Gebühr und geht nicht verloren; es ist Vermögen der Gesellschaft.

Stammkapital einzahlen

T

Transparenzregister

Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften. Banken gleichen die Angaben zur Kontoeröffnung damit ab.

Seit dem 1. August 2021 ist es ein Vollregister: GmbH, UG, AG, eingetragene Personengesellschaften und Vereine müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich nach Gründung und bei jeder Änderung selbst mitteilen (§ 20 GwG). Ohne Eintragung stockt in der Regel auch die Kontoeröffnung.

U

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Ihr Stammkapital muss vollständig eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und ein Viertel des Jahresüberschusses ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 5a GmbHG).

Die Rücklagepflicht entfällt, sobald das Stammkapital das Mindeststammkapital der GmbH erreicht. Für die Kontoeröffnung gelten dieselben Schritte wie bei der GmbH.

Gründungskonto für die UG

Unterkonto

Ein Unterkonto ist ein zusätzliches Konto oder Teilkonto unter demselben Geschäftskonto, mit dem sich Geld für Steuern, Rücklagen oder Projekte getrennt halten lässt.

Manche Anbieter bieten Unterkonten mit eigener IBAN, andere nur als Ansicht innerhalb eines Kontos. Für die Trennung von Umsatzsteuer und Rücklagen reicht oft die einfache Form; wer Zahlungen gezielt auf ein Unterkonto lenken will, braucht die eigene IBAN.

Zweitkonto und Unterkonten

V

Viertel-Regel

Die Viertel-Regel besagt, dass bei der Bargründung einer GmbH auf jeden einzelnen Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein muss, zusätzlich zur Gesamtsumme von mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

Sie wird häufig übersehen: Wer 12.500 € einzahlt, aber die Summe nicht auf die Anteile verteilt, erfüllt die Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung nicht. Die Regel gilt, soweit keine Sacheinlagen vereinbart sind.

Stammkapital einzahlen

W

Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Unternehmen steht. Banken legitimieren bei der Kontoeröffnung neben der Geschäftsführung die wirtschaftlich Berechtigten, üblicherweise ab 25 % Anteil.

Bei mehreren Gesellschaftern mit größeren Anteilen muss deshalb jede dieser Personen identifiziert werden. Das ist einer der Gründe, warum die Kontoeröffnung bei Gesellschaften länger dauert als bei Einzelunternehmen.

Unterlagen für die Kontoeröffnung

Z

Zahlungskonto ohne Kreditrahmen

Ein Zahlungskonto ohne Kreditrahmen ist ein Geschäftskonto, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Es dient dem Zahlungsverkehr, ohne dass die Bank ein Kreditrisiko eingeht.

Für die Bank ist es ein deutlich geringeres Risiko und wird entsprechend anders geprüft. Wer nach einer Ablehnung oder mit negativen Bonitätsmerkmalen ein Konto sucht, hat mit dieser Kontoart oft bessere Aussichten.

Geschäftskonto abgelehnt

Zweitkonto

Ein Zweitkonto ist ein weiteres, eigenständiges Geschäftskonto neben dem Hauptkonto, oft bei einem anderen Anbieter. Es dient der Trennung von Rücklagen, der Absicherung gegen Ausfälle eines Anbieters oder ergänzt fehlende Merkmale des Hauptkontos.

Zweitkonto und Unterkonten

Wie Sie das Glossar nutzen

Die Definitionen sind bewusst kurz und stehen für sich. Wenn Sie ein Wort in einem Bankformular, einer Notarunterlage oder einer Ablehnung nicht einordnen können, finden Sie hier die Bedeutung und, wo es sinnvoll ist, den Weg zur vertiefenden Seite. Die Rechtsgrundlagen der Gründung stehen im GmbHG, die Pflichten zur Identifizierung im Geldwäschegesetz; beide sind in der Quellenzeile genannt.

Wer die Begriffe im Zusammenhang sehen will, beginnt mit dem Ablauf unter Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer und den Auswahlkriterien unter Welches Geschäftskonto passt zu mir?. Für konkrete Konstellationen zeigen die Beispielfälle, wie die Begriffe in der Praxis zusammenspielen.

Passend dazu

Häufige Fragen

Was bedeutet der Zusatz „i. G.“ hinter einem Firmennamen?

„i. G.“ steht für „in Gründung“ und kennzeichnet eine GmbH oder UG zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Das Gründungskonto läuft auf die Gesellschaft mit diesem Zusatz und wird nach der Eintragung umgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungskonto und Geschäftskonto?

Das Gründungskonto ist das Geschäftskonto einer Gesellschaft in Gründung, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Nach der Eintragung wird es zum gewöhnlichen Geschäftskonto der eingetragenen Gesellschaft. Ein Konto zu wechseln ist dafür nicht nötig.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen steht. Banken legitimieren wirtschaftlich Berechtigte üblicherweise ab 25 % Anteil, zusätzlich zur Geschäftsführung.

Warum wird die Viertel-Regel so oft übersehen?

Weil die bekanntere Zahl die Gesamtsumme von 12.500 € ist. § 7 Abs. 2 GmbHG verlangt zusätzlich, dass auf jeden einzelnen Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Wer nur die Gesamtsumme im Blick hat, erfüllt bei ungleicher Verteilung die Voraussetzung nicht.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Quellen: §§ 5, 5a, 7 GmbHG · Geldwäschegesetz (GwG), Identifizierungspflichten und wirtschaftlich Berechtigte · § 8 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) · § 20 GwG (Mitteilungspflicht zum Transparenzregister)